Zur Einlassung der Staatsanwaltschaft zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige:
http://www.sueddeutsche.de/sport/sta...ksam-1.1910558
Ein weiterer, bisher weniger beachteter Grund zur Unwirksamkeit ergibt sich aus §371AO.
Demnach sind die hinterzogenen Steuern vollständig zu entrichten. Hoeneß hat wie bekannt 10 Millionen hinterlegt. Das klingt zunächst gut, da die Anklageschrift ihm zunächst 3,5 Millionen vorwarf. Aber: es sind nun 27,2 Millionen.
Gut, man könnte meinen Hoeness konnte dies nicht wissen. Stimmt aber nicht. Sein Anwalt Feigen meinte zu den 27,2 Millionen: "wir sind ja nicht dämlich", meinte damit davon gewusst zu haben und verwieß überdies darauf, dass dies auch schon aus der Selbstanzeige hervorging.
Das allerdings ist ein offenkundiger Wiederspruch. Denn wenn Hoeneß die Größenordnung von 27 Millionen in seiner Selbstanzeige zugegeben haben sollte (was lt. Staatsanwaltschaft nicht der Fall war), hätte er diesen Betrag auch zurückzahlen müssen. Da er dies nicht tat ist Beleg für die Unwirksamkeit.