Zitat:
Zitat von kullerich
Wenn du mit deiner Frau da einziehst, bist du steuerfrei, oder?
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"Vererbung an Kinder[Bearbeiten]Kinder oder – im Falle ihres Vorversterbens – Enkel sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten oder Lebenspartner bezüglich eines von ihnen ererbten bebauten Grundstücks von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie die Selbstnutzung unverzüglich aufnehmen und – als zusätzliche Bedingung – die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)."
Bleibt also dabei, gehen wir mal wieder von den 0,9 Mio. aus, sind wir über 200qm (ist ja recht wahrscheinlich), dann wäre da fett Steuer zu zahlen.
Da (erwachsene) Kinder heutzutage oft ganz wo anders wohnen als die Eltern wäre dann eh fraglich, ob man in das Haus der Eltern einziehen würde.
Jetzt wirds aber etwas OT :D