Zitat:
Zitat von alex1
Für geerbtes Vermögen gilt: "Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." Natürlich, Eigentum verpflichtet.
Aber schau Dir mal die Erbschaftssteuer an. In Deutschland kannst Du ja nichtmals ein Häuschen vererben, ohne dass der Staat die Taschen aufhält. Und das wohlgemerkt für ein Vermögen, dass schon bei der Entstehung ordentlich versteuert wurde.
|
Freibetrag Ehegatte: 500 T€
Freibetrag Kind: 400 T€ pro Kind
das reicht für die allermeisten Häuschen, oder?