Zitat:
Zitat von Hafu
Auch wenn man das Urteil jetzt noch nicht kennt, stellt sich da trotzdem schon jetzt die Frage, ob man mit einem derartigen, letztlich doch oberflächlich wirkenden Schnellverfahren das Vertrauen der breiten Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit gerecht wird..
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Kommt darauf an was rauskommt. 2 Jahre auf Bewährung wäre sicher nicht unbedingt staatstragend.
Ob es was bringt jetzt über die Frage 3 oder 4 Jahren monatelang zu tagen, da hab ich auch meine Zweifel. Das bringt uns nicht wirklich weiter. Dann lieber jetzt nen Strich drunter, 3 Jahre und gut.
MfG
Matthias