Zitat:
Zitat von MattF
Wobei hier ja auch schon min 2 Fälle genannt wurden, wo Menschen mehrere Jahre in den Knast gingen, für Steuerstraftaten.
Und gerade die Persönlichkeitsrechte verhindern, dass noch mehr bekannt sind.
|
Moin Moin!
Das ist so nicht richtig.
Wenn das Verfahren eröffnet ist und ein Gerichtstermin anberaumt ist es sehr wohl öffentlich.
Jeder kann die Verhandlung besuchen und darüber berichten.
Name des Beklagten und Anklagegrund hängen im Gericht aus.
Da werden keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt.
Wird vorher drüber informiert a la:
Wir (Finanzamt) werden eine Strafanzeige w/Steuerhinterziehung gegen Herrn XY tätigen...
so ist das natürlich etwas ganz anderes.
Heinrich