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Hoeneß hat bei der Einreichung von Unterlagen in seinem Steuerverfahren mehrmals Fristen verstreichen lassen. "Die Aussagen der vernommenen Steuerfahnderin haben ergeben, dass über einen sehr langen Zeitraum gar keine Unterlagen nach Erstattung der Selbstanzeige eingereicht wurden", sagt Gerichtssprecherin Andrea Titz. Zudem habe die Zeugin gesagt, dass "immer wieder neue Fristen" gesetzt wurden und dass diese "jeweils wieder verstrichen sind, ohne dass Unterlagen eingereicht wurden".
Nach seiner Selbstanzeige am 17. Januar 2013 hat Hoeneß die ersten neuen Dokumente - mehr als ein Jahr später - am 27. Februar 2014 eingereicht, so die Gerichtssprecherin Andrea Titz. Diese Unterlagen seien "entgegen den ursprünglichen Bekundungen dann doch nicht vollständig" gewesen, sagte Titz. Am 5. März, fünf Tage vor Verhandlungsbeginn, seien dann nochmals neue weitere Unterlagen nachgereicht worden.
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Wenn das alles nicht ausreicht um die Unwirksamkeit der Selbstanzeige zu dokumentieren, was dann? Denn eine unvollständige Selbstanzeige ist eine unwirksame.