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Alt 27.01.2007, 11:17   #32
kaiseravb
Szenekenner
 
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Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Vor den sieben Bergen
Beiträge: 392
Zitat:
Zitat von powermanpapa Beitrag anzeigen
Das Urteil zeigt IMHO, das Verbrechen sich lohnt

Die zu erwartende Strafe fällt idr geringer aus als der zu erzielende Ertrag durch Lug und Betrug

Jawoll!

Falls es noch nicht ganz klar geworden ist, SEIN PERSÖNLICHER Ertrag steht überhaupt nicht zur Debatte, er hatte aus der verhandelten Untreue keinen. Er hat ihm überlassene Gelder anders verwendet als er hätte dürfen, nicht mehr und nicht weniger.

Von einem Nichtjuristen zur Strafhöhe (man möge mich korrigieren, sollte das falsch sein):
Auch, wenn die Geldstrafe moralisch Gefühlt etwas höher hätte sein können, mehr ging nicht. Man ist sich einig, dass er nicht ins Gefängnis soll, das hätte auch, wie bereits mehrfach genannt, überhaupt keinen Sinn. Deswegen darf die Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren liegen, sie könnte sonst nicht mehr vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden. Mehr als 360 Tagessätze können normlalerweise nicht verhängt werden, und die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen.
Und nicht zuletzt ist die strafrechtliche Geldstrafe etwas völlig anderes als der zivilrechtliche Schadenersatz, das gilt es außerdem zu bedenken.
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Rülps.
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