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Zitat von drullse
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In der Tat:
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In den USA kennt man das längst unter dem Namen plea bargaining. Das ist ein - allerdings gesetzlich abgesicherter - Schuldhandel. Dort werden 90 Prozent aller Strafverfahren zwischen Anwalt und Staatsanwalt einvernehmlich geregelt und vom Gericht besiegelt, ohne Hauptverhandlung vor der Jury. Selbst in Mordsachen sieht sich mancher Angeklagte zum Geständnis genötigt unter dem Versprechen des Staatsanwalts, dafür auf die Forderung nach der Todesstrafe zu verzichten - mit der Folge, dass manch falsches Urteil gefällt wurde.
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Die Risiken solcher Absprachen sind beträchtlich: Sollte das Gericht vom Deal zurücktreten, bliebe das Geständnis doch im Raum. Zudem droht bei Verweigerung einer Absprache eine wesentlich höhere Strafe. Mitunter wird allzu deutlich vom Vorsitzenden signalisiert: "Wollen wir uns verständigen oder wollen Sie ein Verfahren de luxe (nach der Strafprozessordnung)? Sie kennen ja den gesetzlichen Strafrahmen!"
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Ausgehandelte Strafen könnten schuldunangemessen, Gebote der Fairness verletzt, das Öffentlichkeitsgebot unterlaufen, die Schöffen übergangen, unziemlicher Geständnisdruck ausgeübt und somit die Unschuldsvermutung und das Schweigerecht verletzt, Opferinteressen vernachlässigt, die obergerichtliche Kontrolle vereitelt sein.
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Etwas OT - aber habe gerade in Svens Anwaltsblatt einen Interessanten Artikel hierüber gelesen
"Die geheimen contra legem Regeln im orentlichen Verfahren"
Zum eigentlichen Fall Harz jedoch sagt der Artikel wenig. Ich teile das Unbehagen des Autors - insbesondere angesichts der vielzahl Prominenter Fälle
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Auf diese Weise konnten auch die beschuldigten Politiker im seinerzeit größten Korruptionsskandal wegen unrechtmäßig erlangter Parteispenden, mit denen Friedrich Karl Flick die politische Landschaft gepflegt hatte, ihre Strafverfahren hinter sich bringen. Ebenso entließ die Justiz Altkanzler Kohl aus dem späteren Parteispendenverfahren. Auf die gleiche Art gelang es im vergangenen November den Angeklagten Ackermann, Esser und vier weiteren im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess, nach mehr als fünf Jahren des Verfahrens das Gericht mit reiner Weste zu verlassen - freilich um einige Millionen Euro erleichtert.
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auch beim Berliner Bankenskandal empfinde ich das Ausmaß der juristischen nichtaufarbeitung erschreckend. Aus diesem allgemeinen (IMO berechtigten) Unbehagen jedoch auf den Konkreten Fall zu schließen erschreckt mich aus der Feder eines "Arthur Kreuzer ist Kriminologe und emeritierter Professor der Universität Gießen".
Gruß Torsten