Zitat:
Zitat von Hafu
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
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Was aber in dieser Klasse nebensächlich ist, weil ja z.B. Aspirin Complex ebenfalls in diese Klasse fällt, genauso wie einige andere Erkältungsmedikamente. Diese dürfen gewerbsmäßig in der Apotheke verkauft werden. Oder wird die Staatsanwaltschaft da jetzt tätig, weil es sich dabei um Dopingmittel handelt?!