Zitat:
Zitat von lyra82
Oha!
Dann muss sie es sich ja über "dubiose" Kanäle besorgt haben.
An "Verunreinigung" glaube ich auch nicht, dazu scheint das Mittel viel zu beliebt zu sein.*
Muss wohl recht gut wirken.
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Geraniumextrakt gibt (oder gab es) letzte Woche noch bei Amazon Deutschland. Beschaffungskriminalität ist dafür also nicht nötig.
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
@Quax: vielen Dank für deinen informativen Post.