Zitat:
Zitat von faulenzer
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Oder es gibt dieses Limit, aber keiner hält sich dran, nur dann kann man es in der Ausschreibung ja auch weg lassen.
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Nein kann man nicht, wenn das die Behörden zur Auflage machen.
Hier ein anderes schönes Beispiel in dem die Ausschreibung des 3satlon in der Theorie ein Tempolimt vorschreibt:
„
Der Erholungsverkehr im Wald hat absoluten Vorrang gegenüber den Teilnehmern des Wettkampfes!
Dies bedeutet, dass Radfahrer – auch während des Rennens - anhalten müssen, wenn dies aus Rücksicht
gegenüber anderen Waldbesuchern notwendig ist.
Aus Sicherheitsgründen ist von den Radfahrern eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (auch
während des Wettkampfes) einzuhalten.
Den Anweisungen der Waldbesitzer, ihren Bediensteten, Beauftragten oder der Forst -und Polizeibeamten
ist Folge zu leisten."
Gruß
N.
