Zitat:
Zitat von qbz
Und der Stoff Methylhexanamin ist wohl nur im Wettkampf verboten, kann aber u.U. , je nach Dosierung, bis 4 Tage danach im Urin nachgewiesen werden. Da kann man / frau sich schon mal vertun. Vielleicht griff sie routinemässig in die Trainingspulverbüchse am Wettkampfmorgen bzw. die Tage davor oder vergass das nur für den Wettkampf geltende Verbot für diesen Pulvermix, was weiss ich.(ca. 300).
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Wenn es so wäre ... dann wäre Ihr auch nicht zu helfen ... den "Trainingsmix" dann mit nach Sotschi zu nehmen ... wie schon gesagt ... wäre sehr umprofessionell ...