Ist aber nicht ganz unnachvollziehbar, finde ich. Es wurde ja auch folgendes vom Gericht klargestellt:
Zitat:
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Die vom Betroffenen in seiner Funktion als Polizist gemachten Äußerungen seien zwar in besonderem Masse deplatziert und inakzeptabel. Dies betreffe indessen nur das Ausmaß des Verschuldens im Rahmen des Tatbestandes der Beschimpfung. Ob der Polizist dafür auch verurteilt werden kann, ist laut Gericht nicht in diesem Verfahren zu entscheiden.
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Aber das hier wirkt schon seltsam:
Zitat:
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Auch die Verwendung der Bezeichnungen "Sau-" oder '"Dreck-" in Verbindung mit einer bestimmten Nationalität oder Ethnie würde den Richtern zufolge keine Rassendiskriminierung darstellen.
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Es ist nur nicht rassistisch, weil keine einzelne Ethnie oder Nationalität direkt beschimpft wurde. Ab wo ist dann die Grenze? Reichen schon 2 Nationalitäten oder muss das eine unbestimmte Vielzahl sein?
