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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Akzeptanz sexueller Vielfalt im Bildungsplan BW 2015
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.02.2014, 14:44   #71
KalleMalle
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1.135
Zitat:
Zitat von DragAttack Beitrag anzeigen
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbietet bestimmte Handlungen. Gollrich jedoch hat postuliert, dass Homophobie selber erlaubt bleiben müsse. Ein solches Verbot gibt es nicht und kann es IMO sinnvoll auch nicht geben.
Volle Zustimmung. Aber die Brücke zum AGG war einfach zu verführerisch für mich.

Zitat:
Zitat von DragAttack Beitrag anzeigen
Natürlich ist die Frage erlaubt. Soweit ich mich an meine Schulzeit erinnere,wurde bereits in den 80er/90er Jahren über und Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus diskutiert, Sexuelle Vielfalt jedoch kam höchstens in Form schlechter Witze - auch von Lehrer_innen - vor. Insofern könnte die Antwort in einem besonderen Nachholbedarf liegen.
Das hat aber imho keineswegs dazu geführt, daß Ausländer und ethnische Minderheiten jetzt besser akzeptiert wären als in den 80ern. Lediglich der Diskussionstil darüber hat sich hin zur political correctness verschoben.
Bezogen auf sexuelle Vielfalt denke ich eher, daß jetzt schlichtweg die Zeit reif genug ist um homophile Positionen öffentlich bekunden und Forderungen stellen zu können ohne großartig was zu riskieren.
Ob man das Thema deswegen gleich derart inflationär in einen Bildungsplan einbringen muß ist eine andere Frage.

Zitat:
Zitat von DragAttack Beitrag anzeigen
Außerdem halte ich wenig davon, eine Minderheit gegen die andere auszuspielen. Anstatt Sexuelle Vielfalt aus dem Bildungsplan zu streichen, würde ich daher eher schauen, ob man andere Gruppierungen noch mit hinein nimmt. Nach meiner Wahrnehmung wäre z.B. Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch ein Thema mit besonderem Nachholbedarf.

Gruß Torsten
Falls meine Aussage als "gegeneinander ausspielen" verstanden worden ist, dann ist das eine Fehlinterpretation.
Den Rest - meine ich - kann man durchaus als eine der Absichten aus der Petition herauslesen.
Und mit ein bißchen gutem Willen ließe sich imho der gleiche besondere Nachholbedarf für alle im AGG genannten Benachteiligungsgründe herleiten. Um entsprechende Defizite aufzuzeigen muß man ja noch nicht einmal außerhalb des Forums nach Beispielen suchen.
KalleMalle ist offline   Mit Zitat antworten