Zitat:
Zitat von the grip
Dann aber bitte das Mobiltelefon für den Notruf mit einrechnen
Also, dieses "ungeschriebene Gesetz" weist doch große Lücken auf, da müßte doch mal ein Jurist ran. Haben ja einige im Forum.
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Das Radgewicht zählt für das fahrbereite Rad (so kenne ich es aus allen LB-Foren), wenn das Mobiltelefon für dich dazu zählt, musst du es mitwiegen (genau wie FlaHas, Tachos, Ersatzschläuche, etc.), aber wir sind uns beide einig, dass Pedale ganz sicher dazu gehören.