Zitat:
Zitat von goetzi
Aber das kann doch nicht sein, jeder Blechschaden wird verfolgt, aber wenn einer einem lebensbedrohlich bedroht, dann verläuft das im Sand. Ist das eine Gesetzeslücke ?
D.h. als Fahrradfahrer darf von Autos umgefahren werden sofern es keiner sieht. Blech und somit Schaden ist nicht entstanden, also wird die Anzeige eingestellt.... das kann doch nicht sein.
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Nein, das ist der Rechtsstaat. Was nicht zu beweisen ist, kann auch nicht geahndet werden. Auch wenn das bitter ist. Ist aber in so einem Fall nicht anders als bei Körperverletzung oder was auch immer.
Aber wenn du Schäden am Rad, Verletzungen, Wetterdaten u.s.w. hast, kannst du es doch mal mit einem Anwalt besprechen.