Zitat:
Zitat von gollrich
Sie redet aber von TV Serien, dabei handelt es sich meist um TV Mitschnitte, nicht um DVD Ripps... da sieht die Rechtslage ganz anders aus....
Wenn es sich noch um Amerikanische Serien handelt die im Orignal gezeigt werden und noch nicht ein mal in Deutschland gezeigt wurden , betritt man noch einmal eine ganz andere Grauzone.... die bisher noch von keinem "Rechteinhaber" betreten wurde, wahrscheinlich aus der Angst dort einen für Sie schlechten Präzedenzfall zu schaffen...
Daher ist das eben nicht so einfach "Illegal" 
|
Wenn jemand ein Medium auf seine Website stellt, für das er keine Verwertungsrechte besitzt, begeht er einen Copyrightverstoß, für den er haftbar gemacht werden kann, völlig egal, ob das jetzt ein Kinofilm, eine TV-Serie, ein Foto eines anderen Fotografen oder ein längerer Text ist.
und derjenige, der ein solches Medium bewust nutzt und nicht nur zufällig mal drauf klickt, handelt natürlich auch illegal, daran besteht auch beim Deutschen Recht kein Zweifel. Allerdings muss ein Rechteinhaber im Zivilrecht zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nutzer solcher Plattformen ( und nicht nur gegen Anbieter/ Betreiber illegaler Plattformen) eben auch den ihm entstandenen Schaden schlüssig vor Gericht beweisen und hier wird es in der Rechtspraxis eben schwierig.
Der entstandene Schaden/ entgangene Gewinn durch einen illegal angesehenen Film ist zu gering, als dass es gerechtfertigt ist, für einen solch geringen Schaden den Datenschutz auszuhebeln und über die Staatsanwaltschaft und die Provider die ip-Adressen konkreten Benutzern zuordnen zu lassen.