Zitat:
Zitat von LidlRacer
Nochmal der relevante Teil der aktuellen AGB vollständig zitiert:
Wenn wirklich beide Punkte (Rücklastschrift und Zahlungsverzug) erfüllt und die AGB in dieser Fassung Vertragsbestandteil geworden sind (Änderungsdatum der PDF-Datei ist 03.12.2013 - kann aber theoretisch auch manipuliert sein), sind die 25 Euro zumindest nicht unplausibel.
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Mit wem schließt man den bei der Anmeldung einen Vertrag? Mit dem Zeitnehmer, dem Veranstalter oder beiden?