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Alt 27.06.2011, 22:23   #1
la_gune
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Beiträge: 2.936
Sammelbeschwerde bei GIRO?

Hallo zusammen,

Am WE beim Rothsee-Tri: Einchecken und die Wechselzone. Meinen GIRO Advantage dabei, die Startnr wie immer schön über die winzigen Risse an den Ohrabdeckungen geklebt. Da fängt der Kampfrichter doch tatsächlich an die Aufkleber runterzuknibbeln und meint, mit dem Helm lässt er mich nicht in die WZ ! Die Risse wären zu lang !!! 5mm wären noch OK, meine sind deutlich länger. Ja, sie sind ca 8-10mm... Also habe ich spontan einen neuen Radhelm auf der Messe gekauft (weil ich meinen Ersatzhelm schlauerweise im Hotel hab liegen lassen... ) . Alleine während ich mit dem Kampfrichter diskutiert habe, erging es mindestens 5 anderen Aerohelmträgern genau so. Vornehmlich GIRO-Helme.

OK, meine Dummheit, den Ersatzhelm im Hotel liegen zu lassen. Aber das ein Helm dessen Neupreis im Bereich von ca 200,-€ liegt nach vielleicht 10maligem Gebrauch bei einem WK nicht mehr zugelassen wird halte ich gelinde gesagt für eine Frechheit ! Ich bin mit meinem Helm immer wie mit einem rohen Ei umgegangen, aber gerade beim GIRO Advantage lässt es sich beim Aufsetzen nicht vermeiden, die Ohrabdeckungen etwas abzuknicken um ihn verletzungsfrei aufzusetzen.

Daher wollte ich mal fragen, ob man sich nicht zusammen tun sollte und eine Art Sammelbeschwerde an GIRO schickt. Denn ich denke, dass ich nicht der Einzige bin, dem es so ergangen ist mit seinem Aerohelm. Vielleicht führt es ja dazu, dass die Firma sich mal mit der DTU zusammen setzt und eine Lösung für das Problem erarbeitet. Ich kann mir jedenfalls nicht alle 2-3 Wettkämpfe einen neuen Aerohelm kaufen...


Hinzu kommt, dass ich wenige Wochen zuvor in Heilbronn (und Buschhütten) ohne Probleme in die Wechselzone gekommen bin... Wäre auch mal schön, wenn die Kampfrichter sich einig wären. Keine Kritik an den einzelnen Kampfrichtern, aber entweder man entscheidet sich dafür, Leute mit solchen Rissen (im Bereich der Ohrabdeckung) im Aerohelm nicht starten zu lassen oder halt doch. Aber mal so und mal so ???
Es ist ja auch so, dass es sich nicht um eine sicherheitsrelevante Beschädigung des Helmes handelt. Und die Startnr-Aufkleber verhindern jegliche (theoretische) Verletzungsgefahr.
la_gune ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 22:41   #2
frederik
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Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 381
Ich glaube mich an einvor kurzem gesehenes Bild zu erinnern, welches einen Profitriathleten zeigte, der die Ohrabdeckung abgeschnitten hat. Bin mir nicht sicher, ob das ein Giro war, aber wäre das legal?
frederik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 22:43   #3
Thorsten
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Giro ist damals erfolgreich(!) gegen die DTU vorgegangen, als die KR die ganzen Helme mit der "Sollbruchstelle" abgewiesen haben. Komme gerade nicht mehr auf den Namen des Modells, es war das Topmodell. Die hatten fast alle einen Riss vorne in der Mitte und das war angeblich so gewollt.

Mein Advantage hat die gleichen Macken, allerdings noch keine 8-10 mm. In Hessen haben wir entschieden, dass es bei kleineren Rissen ok ist. Bei 8-10 mm würden wir es vermutlich auch grenzwertig sehen.

Weiß nicht, ob es so ist oder nicht - aber könnte an der Vorstellung was dran sein, dass sich so ein Einriss wie bei einer Haribo-Tüte fortsetzen könnte und damit doch sicherheitsrelevant ist? Dann wäre aber auch der erste eingerissene mm schon zu lang und keiner dürfte damit mehr starten.

Den neuen von Giro mit dem eingepassten Visier und den verschiedenen Aero-Clip-ons habe ich am Samstag mal aufprobiert bzw. es versucht. In der großen Größe habe ich den nicht mal ansatzweise über die Ohren bekommen.

Der Trick mit Auklebern ist übrigens zu billig. Kampfrichter wissen auch, wonach sie gucken.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 22:51   #4
NBer
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von la_gune Beitrag anzeigen
Vielleicht führt es ja dazu, dass die Firma sich mal mit der DTU zusammen setzt und eine Lösung für das Problem erarbeitet.
wohl kaum. die dtu wird ihre sicherheitsregularien nicht ändern, und sie gehen auch materialprobleme eines herstellers nichts an.

Zitat:
Zitat von la_gune Beitrag anzeigen
.......aber entweder man entscheidet sich dafür, Leute mit solchen Rissen (im Bereich der Ohrabdeckung) im Aerohelm nicht starten zu lassen oder halt doch. Aber mal so und mal so ???
.
das ist aber nicht die frage. die frage ist: habe ich regelgerechtes material oder nicht. habe ich keins und werde nicht erwischt oder belangt, darf ich daraus keine generalgenehmigung ableiten.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 22:55   #5
CHA23
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Registriert seit: 12.10.2006
Ort: Taufkirchen
Beiträge: 1.097
Gleicher Spaß in Kulmbach. Mit fast allen Helmen Probleme.
Die ticken doch nicht mehr richtig!
__________________
Servus,
CHA23

Unterwegs auf Strava
CHA23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2011, 22:58   #6
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.933
Die Sportordnung dazu ist in meinen Augen nicht ganz eindeutig. In Abschnitt G5 heißt es klipp und klar, dass der Helm "keine Beschädigungen aufweisen" darf. Festzustellen sei dies durch eine Sichtprüfung.

Die entscheidende Frage, was als "Beschädigung" zu gelten habe und was nicht, bleibt dabei unklar. Etwas präziser ist Abschnitt G1 (Hervorhebung von mir):
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet... seinen Helm in technisch einwandfreiem Zustand an den Start zu bringen.
Ein Helm ist für mein Verständnis technisch einwandfrei, wenn er seine Schutzfunktion uneingeschränkt erfüllen kann. Gebrauchsspuren oder unwesentliche Mängel an aerodynamischen Verkleidungen wären aus meiner unmaßgeblichen Sicht daher zu tolerieren.

Grüße,
Arne
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Alt 27.06.2011, 23:05   #7
Nopogobiker
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Beiträge: 1.916
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Giro ist damals erfolgreich(!) gegen die DTU vorgegangen, als die KR die ganzen Helme mit der "Sollbruchstelle" abgewiesen haben. Komme gerade nicht mehr auf den Namen des Modells, es war das Topmodell. Die hatten fast alle einen Riss vorne in der Mitte und das war angeblich so gewollt.
Naja, ganz so war es nicht. Die DTU hat damals einen auf den Deckel bekommen, da Giro nachweisen konnte, dass die Kampfrichter den Helm dadurch beschädigt haben, dass sie ihn aufgebogen haben - wofür er nun einmal nicht konzipiert ist (Es ging um den Pneumo). Außerem konnte Giro nachweisen, dass der Helm aufgrund seines Endoskeletts immer noch ausreichend sicher war. Da gab es dann sogar so einen Schrieb, den man immer dabei haben sollte.

Aber dieses Thema wird es wohl ewig geben - Kampfrichter, die es zu genau wissen wollen. Mittlerweile sind wir hier ja schon so weit, dass wir fast immer einen Ersatzhelm dabei haben, da sich ja wieder ein Kampfrichter aufspielen könnte - und das wäre in der hessischen Pampa recht ärgerlich...

Nopogobiker
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Alt 27.06.2011, 23:05   #8
Meik
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Beiträge: 7.506
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ein Helm ist für mein Verständnis technisch einwandfrei, wenn er seine Schutzfunktion uneingeschränkt erfüllen kann. Gebrauchsspuren oder unwesentliche Mängel an aerodynamischen Verkleidungen wären aus meiner unmaßgeblichen Sicht daher zu tolerieren.
+1

Da liegt es natürlich auch irgendwo an Giro eine klare Aussage zu treffen ob ein solcher Riss die Schutzfunktion beeinträchtigt oder nicht. Wenn ja müsste man allerdings zugeben ziemlichen Mist produziert zu haben.

Wie der Vergleich mit der Haribotüte zeigt halte ich die Risslänge für ein untaugliches Kriterium. Entweder ist ein Riss in der Verkleidung problematisch oder nicht. Wenn er das ist ist auch ein kleiner Anriss von 5mm ein Problem.
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