Zitat:
Zitat von captain hook
In Sachsen besteht diese Regel schon eine ganze Weile. Bislang wurde die nicht kassiert.
|
Gab es denn schon (erfolglose) Klagen dagegen?
Ich sags gerne nochmal: mit dem Auto 200km fahren ist derzeit doch kein Problem, 20 Stationen mit der UBahn dagegen schon (was mit den 15km abgedeckt ist). Wenn sie schon Unfug machen, dann bitte richtig: Arbeit ist nur ein triftigen Grund, wenn systemrelevant und sonst max 100m vom Wohnort entfernen. Auch mit Hund!