hmmmm, schwieriger fall. für mich noch ganz entscheidend....war er auf einer der angekauften steuer-cd´s aus der schweiz?
wenn ja, ist seine selbstanzeige nichts wert und er ist in vollem umfang strafrechtlich zur verantwortung zu ziehen. und dann ein rechtskräftig verurteilter krimineller an der spitze bayerns....das wird nicht gehen.
wenn nein, sprich er hat es wirklich völlig aus eigenem antrieb heraus gemacht, dann stellt sich für mich der fall schon anders dar. dann sollte er nach rückzahlung der steuern und der zahlung des strafgeldes eine zweite chance bekommen.
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