Zitat:
Zitat von MattF
Auch nicht, wenn ich die Immobilie innerhalb 10 Jahre nach Kauf mit Gewinn verkaufe?
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Die 10 Jahre sind ausschließlich für Frage relevant ob eine Spekulationssteuer, auf einen entstandenen Gewinn, zu entrichten ist.
Ob und welche Kosten, die dann durch den Verkauf der Immobile entstehen, hierbei in Abzug gebracht werden können kann, ich nicht beantworten.
Falls das für Dich von Interesse ist würde ich da mal ganz freundlich bei Deinem FA nachfragen.
Das Thema Spekulationsfrist war aber geklärt: sie kommt beim aktuellen Fall nicht zur Anwendung.
Grundsätzlich gilt: alle Kosten im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie (z.B.: Makler, Fahrtkosten etc.) können nicht steuermindernd angesetzt werden.
Wurde ja schon einige Male hier geschrieben.