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Thema: Corona Virus
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Alt 26.10.2020, 06:15   #12842
Roini
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Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Rheinhausen
Beiträge: 517
Ich bin ja wirklich jemand, der sich seit Monaten versucht an alle Vorgaben zu halten aber diese Maßnahme kann ich jetzt wirklich nicht nachvollziehen:

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-s...er-ehepartnern

Kurzer Auszug daraus:

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern
Die Maskenpflicht gilt in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe immer, wenn zwei Menschen im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand halten. Die Regel gilt sogar für Paare und Familien, stellt das Karlsruher Ordnungsamt klar.
Die am Samstag im Landkreis und am Sonntag in der Stadt Karlsruhe in Kraft getretenen Allgemeinverfügungen beinhalten eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sobald zwei Menschen sich näher als 1,50 Meter kommen. Welches Verhältnis sie zueinander haben, spielt dabei keine Rolle.
„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.
Bei Kontrollen habe es oft lange Diskussionen über die Ausnahmen für Familien- und Haushaltsmitglieder gegeben. Dem möchte man nun aus dem Weg gehen.

Regel gilt überall, sobald man das Haus verlässt
Die Pflicht gilt „auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie auf allgemein zugänglichen Spiel-, Sport und Festplätzen“, heißt es in der Verfügung der Stadt – wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Im Klartext heißt das: Schon wer zu zweit sein Haus verlässt und den Bürgersteig betritt, muss Abstand halten oder Maske tragen. Das gilt auch für den gemeinsamen Spaziergang an der Alb oder den Ausflug auf den nächsten Spielplatz. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren, Menschen mit einem ärztlichen Nachweis zur Maskenbefreiung sowie beim Essen oder Trinken.
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