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Alt 19.08.2021, 19:22   #875
ATom
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.07.2018
Beiträge: 81
Zitat:
Zitat von Weißer Hirsch Beitrag anzeigen
5 bis 10 Prozent ist vor 20 Jahren (damals war 10 Prozent das Ziel) realistisch gewesen, aktuell ist es kaum darstellbar. Wenn Du sowas leist bezieht es sich eventuell auf das eingesetzte EK? Als Rendite im Verhältnis zum KP bist Du mit 4 Prozent gut unterwegs.
Na, Deine Antwort gibt mir ein gutes Gefühl. DANKE weißer Hirsch.

Ich habe als Referenzwert sogar nicht nur den Kaufpreis genommen, sondern die gesamten Anschaffungskosten (incl. Nebenkosten). Dann ist der Vergleich zu alternativen Kapitalanlagen realistischer.


@ Körbel:
Deine Grundeinstellung deckt sich mit meiner. Jeder Mieterwechsel mit dem damit verbundenen Aus- und Einzug macht Arbeit und kostet Geld.

Trotzdem würde mich, gerade bei Dir als so erfahrenen Vermieter, Deine durchschnittliche Nettorendite interessieren. Falls Du es "nach Steuer" nicht so einfach ermitteln kannst, würde mir auch "vor Steuer" reichen.


@ Thorsten:
Ich möchte ja nicht die Instandhaltung nach oben treiben um die Rendite zu verbessern, sondern andersrum: Nur so viel wie nötig investieren damit die Rendite nicht aufgefressen wird.

Hintergrund sind manche Begehrlichkeiten meines Mieters. Es gibt einige Stellen die man "verschönern" könnte, bei denen ich aber keine A-Priorität sehe weil noch funktionstüchtig.

Deshalb wollte ich für mich einen Richtwert wieviel ich pro Jahr investieren kann, um trotzdem noch eine erträgliche Rendite zu haben. Und wie hoch dieses "erträgliche Maß" sein soll, wollte ich mit den Erfahrungen von anderen Vermietern austauschen.

Meine Nettorenditeberechnung sieht folgendermaßen aus:
(kumulierte Einnahmen - kumulierte Ausgaben) : Anzahl der Monate x 12 : Anschaffungskosten x 100 = Nettorendite
Der Unterschied "vor Steuer" und "nach Steuer" simuliere ich rechnerisch und lasse die von Immobilien indizierte Steuerlast bei den kumulierten Ausgaben einfließen oder nicht.


@ MathiasR:
Als "Notlösung" sah ich die Eigenbedarfskündigung. Ich habe Kinder und unzählig viele Nichten und Neffen, die alle im Alter der Hausstandsgründung oder -vergrößerung sind. Da ließe sich ein Weg finden. Laut meiner Kenntnis gibt es nach dieser Eigenbedarfskündigung keine Fristen wann man wieder neu vermieten kann. Aber glaubhaft muss die Eigenbedarfskündigung natürlich schon sein.

ABER wie geschrieben, steht dies ja z.Zt. überhaupt nicht zur Debatte, solange mein jetziger Mieter brav zahlt, anständig ist und mich nicht nervt, bleibt alles so wie es ist.
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