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Alt 11.04.2019, 13:17   #233
Godi68
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Zitat:
Zitat von hanse987 Beitrag anzeigen
Von mir nachträglich auch noch alles Gute.

Wenn man schon ein Handicap hat, dann sollten doch wenigstens ein paar kleine Vergünstigungen raus springen!

Ist halt auch immer stark vom Amt abhängig was man bekommt. Bei uns sind sie besonders streng und vor allem einige Entscheidungen fast willkürlich. Als Kind hatte ich 80% mit G,B und H. Mit 18 Jahren gab es eine Neubewertung. Dann hat man mir alle Merkmale gestrichen und wollte mir nur noch 30% geben. Nach dem Einspruch hat man mir plötzlich 100% gegeben. Man muss nicht alles verstehen.

Dass die Ausweise unbefristet sind, gibt es nun schon einige Jahre.

Darf man fragen warum du ein G bekommen hast? Weil du durch deine Seheinschränkung schlecht zu Fuß bist?
Danke

Ist ja verrückt mit den wechselnden Einstufungen bei dir
Ich dachte schon, dass die 7 Monate Bearbeitungsdauer hier „willkürlich“ wären...sowas wie du möchte ich nicht erleben, gut dass du dich durchgesetzt hast.


Das mit dem unbefristet wusste ich nicht. In welchen Gründen oder zeitlichen Abständen kommen denn da vermutlich Nachfragen? Weißt du das oder wie sieht das bei dir aus?

G wird umgangssprachlich mit Geheinschränkung gleichgesetzt (also untere Extremitäten usw), stimmt aber so nicht.

Zu G ein Auszug aus der entsprechenden Verordnung

Zitat:
"In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird."
Bei mir ist Hauptgrund nicht die Restsehschärfe, sondern die Gesichtsfeldeinschränkung (bzw. eine Kombination von beidem). Ich sehe Teilbereiche nicht oder erst (zu) spät. Und dann unscharf. Die Reaktion darauf ist verzögert. Folge der absterbenden Zellen in beiden Augen, gerade im unteren Bereich.
Alleine über die Straße ist „schwierig“, bei schlechten Verhältnissen umso mehr, Ampel geht deutlich besser.

Die nächste Stufe wäre aG, also aussergewöhnliche, dann müsste man als Seheins hränkung aber gesetzlich blind (ggfs. reicht auch stark eingeschränkt mit Restvisus unter 5 %?) sein,oder die Gesichtsfeldeinschränkung nimmt drastisch zu.

Kann alles noch passieren, aber man lebt ja jetzt. Zuviele Gedanken machen auch nicht glücklicher.

Cool ist, dass meine Frau mich jetzt im ÖPNV kostenfrei begleiten „darf“. und Händchenhalten ist sogar Bescheidmässig fixiert. Nicht nur ausVerbundenheit und Liebe
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