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Thema: Corona Virus
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Alt 23.01.2022, 09:16   #30004
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Kälteidiot Beitrag anzeigen
... Ab dem 15.03 ist sie arbeitslos.
Ich habe gestern schon einen Text dazu geschrieben: kein ungeimpfter Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist ab 15.3. arbeitslos.
Die Arbeitgeber machen gar nichts, außer die Namen ihrer ungeimpften Mitarbeiter ans lokale Gesundheitsamt zu übermitteln.

Das lokale Gesundheitsamt muss sich jeden Einzelfall eines ungeimpften individuell ansehen, muss diese zu einem Gesprächstermin einbestellen, beraten, sich ansehen ob die individuellen Voraussetzungen für eine Befreiung von der einrichtungsbezogenen impfpflicht vorliegen (z.B. Unvertröglichkeit gegenüber den zur Verfügung stehenden Impfstoffen) und kann dann über ein Beschäftigungsverbot entscheiden.

Bei der individuellen Entscheidung über ein laut Gesetz mögliches Betretungsverbot sollen die Gesundheitsämter auch noch die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung im Blick haben: wenn diese Funktionsfähigkeit durch ein eventuell ausgesprochenes Betretungsverbot gefährdet sein sollte, was in fast jeder Einrichtung der Fall sein dürfte, wenn plötzlich 10% der Mitarbeiter wegfallen (denn reguläre Krankheitsfälle von in der Regel rund 5% gibt es ja zusätzlich auch noch) ist laut Gesetz vom Instrument der Betretungsverbote abzusehen und stattdessen, wie bisher auch, die ungeimpften Mitarbeiter täglich getestet werden.

Da rund 10% bis 15% der Mitarbeiter im Gesundheitswesen (je nach Bundesland und mit Unterschieden zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen) ungeimpft sind, was insgesamt mindestens einer Millionen Menschen entspricht, um die sich Deutschlands Gesundheitsämter am 15.3. zeitnah und individuell kümmern sollen und die Gesundheitsämter derzeit auch noch die ein oder andere Aufgabe zu erfüllen haben, wie z.B. Kontaktnachverfolgung, Quarantäneaussprechung und Quarantäneüberwachung, kann man sich mit wenig Phantasie vorstellen, wie gut die Umsetzung dieser Impfpflicht funktionieren wird.
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