Zitat:
Zitat von svmechow
Ja. Dass Du solche Sachen auch außerhalb Deiner vier Wände äußern und auch publizieren darfst, ist in Deutschland abgedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Du dieses für uns hier und heute so selbstverständlich erscheinende Grundrecht auch wirklich zu schätzen weisst.
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Schätzen lernt man Dinger erst wenn sie absent sind. Rechte schätze und verwenden ist das eine für Ihre Erhaltung etwas zu machen, was dann in der Ukraine sogar heißt dafür sterben zu wollen ist ds zweite