auskennen tue ich mich nicht, aber in der Lehrerfortbildung haben wir es wie folgt gelernt:
"Straßenfotografie" ist nur mit Zustimmung der abgebildeten Person erlaubt. Gibt dann Ausnahmen (Person ist nur "Beiwerk"...), die bei Dir aber nicht zutreffen.
Bei einer öffentlichen Veranstaltung muß ein Teilnehmer mit der Ablichtung und Veröffentlichung rechnen...solanger er Teil einer "Menschenansammlung" d.h. keine Einzelaufnahme z.B. eines Sportlers. Diese Bestimmung kann der Veranstalter aber durch die AGB aushebeln, sodaß Du ggf. doch fotografieren und veröffentlichen kannst. Du brauchst aber (in den meisten Fällen) eine Einverständniserklärung vom Veranstalter - bei kommerziellen Veranstaltungen beinhaltet die Presse Akkreditierung dieses Einverständnis....
__________________
weiß alles kann nichts = Geograph ;-)
|