Zitat:
Zitat von SpO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.
Die Windschattenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
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Überholen in 3. Reihe führt zwangsläufig zum Fahren auf der Gegenfahrbahn. Wird hierdurch eine Gefährdung von Athleten oder Verkehrsteilnehmer herbeigeführt, führt das zur Disqualifikation.
Rechts überholen führt zur Disqualifikation.
Überfahren eines durchgezogenen Mitteldstriches führt zur Disqualifikation.