Zitat:
Zitat von Matthias75
Deine teilweise Schuldzuweisung an den vorausfahrenden sehe ich kritisch. Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrsordnung auch für Radfahrer, und laut der sind meines Wissens auch Sicherheitsabstände einzuhalten. Ausnahmen sollten (das steht nicht der StVO, sondern ist meine Meinung) zwischen den Beteiligten ausdrücklich abgesprochen werden. Sich einseitig darüber hinwegsetzen geht aus meiner Sicht gar nicht. Dem vorausfahrenden Fahrer eine „Mitschuld“ zu geben, weil er nicht ausdrücklich genug darauf hingewiesen hat, dass er dies nicht will, verdreht die Sache aus meiner Sicht ziemlich.
M.
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Der hinterherfahrende hat 100% „Schuld“ der Vorausfahrende 0%.
Bei der „friedlichen und vernünftigen“ Lösung des Problems, dass der Vorausfahrende dies nicht möchte, sehe ich beide in der Verantwortung.