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Alt 14.07.2020, 17:51   #367
mattib
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.05.2020
Ort: Münster
Beiträge: 244
Zitat:
Zitat von Tilly Beitrag anzeigen
Warum ist dann noch keine Absage gekommen?
Es scheint ja ein ganz klare Sache zu sein.
Schon seltsam.
wurde an anderer Stelle schon mal besprochen, es kann durchaus sein das es Versicherungen gibt die einspricngen falls die Absage von der Stadt erfolgt und IM daher von sich aus nicht absagt sondern erst dann wenn die Stadt nein sagt. Hier noch mal der Text des Senatsbeschluss, der lässt wohl keinen Spielraum dafür das das ganze stattfinden darf

§ 9 Allgemeine Vorgaben für Veranstaltungen

(1) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen mit einer Teilnehmeranzahl von mehr als 1000 Personen (Großveranstaltungen) untersagt. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen darüber hinaus mindestens bis zum 31. Oktober 2020 nicht stattfinden.

(2) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen nur zulässig, wenn die Bedingungen in Absatz 3 oder Absatz 4 eingehalten und die folgenden Vorgaben erfüllt werden:

die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten;
ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen;
es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben;
zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten;
Buffets zur Selbstbedienung dürfen nicht angeboten werden;
das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt.

Für Verkaufsstellen und gastronomische Angebote gelten §§ 13 und 15 entsprechend.

(3) Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind im Schutzkonzept gemäß § 6 die Anordnung der festen Sitzplätze, der Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darzulegen.
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