Zitat:
Zitat von TriVet
Andrerseits verhindert die 5%-Klausel eben auch, dass populisten (jeglicher Couleur) völlig ungeniert und ungehindert ihre leimruten auslegen.
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Wikipedia zur Europawahl und zum Europawahlgesetz: "Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr.[3]
Bis zur Wahl 2009 galt bei Europawahlen eine reine Fünf-Prozent-Hürde gemäß § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (Wahlsystem, Sitzverteilung) in der Fassung vom 17. März 2008.
Die Vorschrift ist aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig. Sie verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.[4][5]"
Aufgrund dessen erhielten z.B. "die Partei" oder die "Tierschutzpartei" genug Stimmen, um mehrere Vertreter ins Europaparlament zu entsenden.
Vor 4 Jahren leisteten auch die Grünen noch deutlichen Widerstand gegen die Einführung einer Sperrklausel beim Europaparlament. Wie bei sovielem plädieren sie heute für das Gegenteil trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils.