Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Der Staat setzt lediglich Grenzen gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Sittengesetze sind was komisches. Sittenpolizei aus gutem Grund in den 70ern abgeschafft. Im iran toben die sich noch aus.
Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verhalten nach seinem durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck ermittelten Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
Anstandsgefühl???
Sowas gehört doch abgeschafft, also Sittengesetze..