Zitat:
Zitat von MattF
Das ist in meinen Augen nicht richtig dargestellt, die Versicherer nehmen niemand raus auch keine Kinder.
Wenn das Kind (und auch der Erwachsene) nicht haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nichts zahlen.
Anders rum wird ein Schuh draus, man muss den Fall dass das Kind nicht haftet mit in die Police reinnehmen. Meine Versicherung hat das im übrigen von sich auch angeboten und wir haben das auch drin. Wobei die Kids Heute eh alle schon deliktfähig sind
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Ok, war nicht ganz korrekt dargestellt.
Ich versuch's mal anders: Nach meinem Verständnis springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wen das Kind nicht deliktfähig ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch, also springt die Versicherung grundsätzlich nicht ein. Außer, dieser Fall ist als Sonderfall in der Versicherungspolice erwähnt bzw. in diese aufgenommen.
Wieso soll man den Fall, dass das Kind nicht haftet, in die Police aufnehmen, wenn doch sowieso kein gesetzlicher Anspruch besteht?
Gerade nochmal nachgeschaut: Bei mir steht es genau so drin, dass Schäden von deliktunfähigen Mitversicherten auf Wunsch (des Versicherungsnehmers) auch erstattet werden, wenn hierfür kein Grund gegeben ist.
M.