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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ironman Frankfurt 2020
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Alt 21.03.2020, 22:32   #288
steinhardtass
Szenekenner
 
Registriert seit: 15.10.2012
Beiträge: 632
Also da ich auch von einer eventuelle Absage am 28.06.2020 betroffen bin, habe ich mal recherchiert und stelle folgendes zur Diskussion. Mein Fazit vorab: rein rechtlich hat Ironman unternehmerisches Risiko und muss die Startgelder erstatten, egal ob die Veranstaltung verschoben oder abgesagt wird. Zumal es diesbezüglich keine Regelungen in den Ab- und Anmelderegelungen des Veranstalters gibt:

https://cdn1.sportngin.com/attachmen...841.1489942234

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin und dies nur auf Recherchen von mir im Internet basiert. Eventuell sind in dieser community Fach Leute unterwegs, die hier fundiertes Wissen einbringen können? Auch möchte ich den Veranstalter nicht vor verurteilen, und hoffe, dass es generell zu einer positiven Lösung für alle Beteiligten kommt.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraph 275 BGB (Unmöglichkeit).

Was ist, wenn eine Veranstaltung verschoben wird, ich am Ersatztermin aber nicht kann / nicht möchte?
Eine Verschiebung einer Großveranstaltung müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Insbesondere wenn Sie an dem neuen Termin keine Zeit haben, können Sie die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten zurückverlangen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/w...e-rechte-45416
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