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Alt 12.06.2020, 15:30   #140
Stanko
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 17
Schreiben BALEAR v. 12.05.2020

02 - Abwicklung der Erstattungsansprüche aus unseren abgesagten Reisen
mit Reisebeginn 14.03. – 14.06.2020
Sehr geehrter Herr Altherr,
auch wenn wir nach dem Lockdown erste Lockerungen erfahren dürfen, befinden wir uns
nach wie vor in einer kaum zu ertragenden Situation der Ungewissheit. Jeder versucht das
Beste aus der Situation zu machen, holt sich Rat von Epidemilogen, Virologen, Ethikern,
Ökonomen, Politkern, Journalisten, Verschwörungstheoretikern und zurück bleibt weiter
eine große Unsicherheit. Kommt eine zweite oder dritte Welle, werden wir wieder zu Hause
bleiben müssen, wann werden die Grenzen öffnen, wie entwickelt sich die Weltwirtschaft,
wie entwickelt sich meine persönliche Situation, physisch, psychisch, wirtschaftlich...
Viele schreien nach Hilfe, der Staat muss Sicherheiten und Kredite geben, Gesetze müssen
geändert werden, Versicherungen müssen einspringen, doch letztendlich sitzen wir alle im
selben Boot.
Auch wenn wir Ihnen heute keine konkreten Perspektiven oder Lösungen geben können,
möchten wir mit diesem Schreiben weiter mit Ihnen in Kontakt bleiben, unsere Situation
schildern, Sie über Entwicklungstendenzen und Entscheidungen informieren und Lösungsansätze
aufzeigen.
Fakt ist, dass die durch die Corona-Pandemie verursachten Erstattungsansprüche aus unseren
abgesagten Reisen unsere liquiden Mittel übersteigen.
Die Corona-Krise trifft uns in einer Phase, wo unsere komfortablen Reserven nahezu aufgebraucht
sind:
 Im März 2017 stellt die Fluggesellschaft airberlin ihren Betrieb ein und überträgt die
touristischen Flugstrecken auf die Niki Luftfahrt GmbH.
 Mitte Dezember 2017 beantragt Niki Luftfahrt GmbH Insolvenz und stellt den Flugbetrieb
ein.
 Anfang Februar 2019 eröffnet die Germania Fluggesellschaft mbH das Insolvenzverfahren.
 Im September 2019 folgt die Thomas Cook Insolvenz.
Die Frühjahrssaison 2020 ist unsere vierte Saison in Folge, die nicht reibungslos vonstattengehen
kann. In allen Fällen haben wir finanzielle Einbußen erlitten. Gegenwärtig warten
wir noch auf Erstattungen aus der Thomas Cook Insolvenz.

Im Vorfeld der Reisedurchführung einer jeden Saison entstehen Kosten, wofür naturgemäß
Reserven und bereits geleistete Gelder, insbesondere die Anzahlungen eingesetzt werden.
Dieses gilt auch für die Saison 2020.
Zu nennen sind:
 Unsere Leistungen für Zusammenstellung und Bekanntmachung der Reisen
 Garantiezahlungen an Hotels für die für unsere Radsport- und Triathlonkunden so
essentielle vorsaisonale Öffnung. Alle unsere Vertragshotels hatten ihren Betrieb
hochgefahren, die Pools geheizt, Personal verpflichtet, …
 Absprachen mit und Zahlungen an Leistungsträger wie Transportunternehmen,
Radvermieter, Campleiter mit ihren Teams, Food und Non-Food Partner (Sport- &
Nahrungsergänzungsmittel, Trikothersteller, …)
 Reservation, Bestätigung und Versand der Reiseunterlagen
mit den damit verbundenen administrativen, kreativen und vor allen Dingen Personalkosten.
Durch die Corona-Krise haben wir schlussendlich ein Jahr lang umsonst gearbeitet
bzw. ausschließlich Kosten erzeugt. Uns bleibt noch nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr,
von der wir in unserem bisherigen Geschäftsbetrieb abgesehen haben.
Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung sind eingeleitet:
 Beantragung von Soforthilfen/ Fördergeldern bei Land und Bund
 Einführung von Kurzarbeit und Beantragung von Kurzarbeitergeld für unsere
Mitarbeiter
 Anmeldung von Steuerstundungen und Forderung von Steuerrückzahlungen
 Antrag zur Gewährung eines Kredits zur Erbringung der Erstattungsansprüche
 Forderungsstellung gegenüber den Fluggesellschaften, geleistete Vorauszahlungen
für nicht erbringbare Leistungen zurück zu erstatten
 Forderungsstellung gegenüber den Hotels, geleistete Vorauszahlungen für
nicht erbringbare Leistungen zurück zu erstatten
Natürlich kennen wir die nach heutiger Gesetzeslage geltenden Rückerstattungspflichten
im Fall einer Reiseabsage und auch den Zeitrahmen, bis wann die Rückzahlungen zu leisten
sind. Genauso müssen Fluggesellschaften nach geltendem EU-Recht die von uns geleisteten
Vorauszahlungen für Flüge binnen 7 Tagen erstatten. Dieses tun sie nach wie vor
nicht, auch wenn die Gutscheinlösung vom Tisch ist.
Es handelt sich bei der Corona-Pandemie um eine noch nie dagewesene, außergewöhnliche
Situation, die eine Überarbeitung der gegenwärtigen Rechtsprechung fordert und mit
sich bringen wird.
Wir verstehen Sie als geschätzten Kunden, dass auch Sie mitunter ähnlich schwer von der
Krise betroffen sein können, dass Sie ebenfalls liquide Mittel benötigen. In jedem Fall
benötigen Sie alle wie auch wir Planungssicherheit bzw. eine Perspektive. Nur können
wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage treffen, wie wir die
Erstattungsansprüche abwickeln werden. Zu viele Unsicherheitsfaktoren und Unklarheiten
stehen im Raum. Unser Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten
und eine Insolvenz zu vermeiden, zumal diese insbesondere für Sie einen
Nachteil bedeuten würde. Im Zuge der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass keinesfalls
die komplette Forderungssumme vom Insolvenzversicherer erstattet werden
kann. Auch hier sind die Kassen leer, siehe auch der Stand der Dinge bei Thomas
Cook. Um eine Insolvenz zu verhindern, möchten wir nicht zielführende Rechtsanwaltgebühren
vermeiden, die die Kosten für alle Beteiligten in die Höhe treiben und den
Topf insgesamt schmälern.
Uns bleibt heute nichts anderes übrig, Sie einmal mehr um Geduld und um Ihr Verständnis
zu bitten. Wir können nur entlang der Gelder, die bei uns einfließen, agieren
und müssen deshalb weiter abwarten. Abwarten, bis alle Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung
gegriffen haben. Abwarten, bis Beschlüsse in der Rechtsprechung für die
Reisebranche endgültig feststehen. Abwarten, ob es weitere Unterstützungsleistungen
zum Beispiel in Form eines Reiserettungsfonds geben wird und abwarten, ob es zu
Erstattungen aus dem Flugbereich kommen wird.
In jedem Fall werden wir Sie weiterhin über weitere Entwicklungen informieren, sobald
es neue Lösungen und Entscheidungen gibt und mit Ihnen individuell absprechen, ob
Sie eine (Teil-)Erstattung wünschen oder Ihre Zahlung auf die nächste Reise anrechnen
lassen möchten.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre bislang aufgebrachte Geduld in der Abwicklung Ihres
Reisevorgangs in den letzten Wochen. Dies wissen wir sehr zu schätzen.
Herzliche Grüße
Ihr BALEAR Reisen Team
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