Hi Helmut,
Zitat:
Zitat von Helmut S
Entscheidend lt UStG ist das Leistungsdatum nicht das Rechnungsdatum.
Da du dort wahrscheinlich als "nicht vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger" bestellt hast, tangiert dich das UstG an der Stelle nicht.
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das irritiert mich. Genau an dieser Stelle interessiert es. Da er die Mehrwertsteuer bezahlen muß. Als Selbstständiger, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist mindert ja die an XY gezahlte MwSt. die USt-Last an das Finanzamt.
Der Privatmann zahlt eben die gesamte Mehrwertsteuer.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Es kommt darauf an, welchen Vertrag du mit Canyon geschlossen hast. Du bezahlst bei Canyon den vereinbarten Preis. Für die umsatzsteuerliche Behandlung ist Canyon verantwortlich.
Canyon selbst sollte sich diese Frage also stellen. Idealerweise erbringen sie die Leistung nun zw. 01.07.-31.12.
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Im Kaufvertrag wird ja letztendlich der Preis inkl. 16% MwSt. fixiert. Wenn die Lieferung/Leistungserbringung erst in 2021 stattfindet, dann werden voraussichtlich, es sei denn der Gesetzgeber verlängert, wieder 19% fällig. Wie dann Canyon damit umgehen will ist natürlich nur von Canyon zu beantworten.
Ob sie da wegen 2,52% Kunden verärgern wollen werden sie sicherlich entscheiden müssen in den nächsten Monaten.