Da wir ha hier international sind - ein Hinweis:
Die Rechtslage scheint hier in DE und AT nicht ganz gleich zu sein.
Meines Wissens sind Kinder in AT ab 14 Jahren deliktfähig (Im Sinne des Verursachens eines Unfalles). Bei jüngeren 'Unfallverursachern' haften die Eltern zwar nicht in jedem Fall - aber zumindest, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar ist.
...im gegenständlichen Fall wäre das nach AT Recht imho sehr eindeutig - denn was hat der 'Fratz' unbeaufsichtigt auf der Straße verloren?
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