gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainingslager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
25.05.-02.06.2024
EUR 390,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der nächste Einzelfall
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.07.2019, 15:56   #10670
trithos
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.07.2014
Ort: neue Kloster- und Burgstadt bei Wien
Beiträge: 1.403
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
Ein anderer Punkt ist, dass man meiner Meinung nach Dummheit und Unachtsamkeit nicht genauso hart bestrafen sollte wie Vorsatz. Ich finde Doping unehrenhaft und würde generell im Wettkampf nie betrügen. Aber als ich noch Wettkämpfe betrieben habe (stets auf Bratwurstniveau), bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, verschriebene Medikamente, die ich evtl. genommen habe (ich meine, seinerzeit brauchte ich noch keine), daraufhin zu überprüfen, ob sie auf irgendwelchen Dopinglisten stehen. Wäre nun bei einem Test ein anzeigepflichtiges dabei gewesen, hätte ich auch das Label "Doper" bekommen, ohne mich des Dopings schuldig zu fühlen. Ich fände es nicht gerecht, für meine unbestrittene Nachlässigkeit mit lebenslangem Wettbewerbsverbot belegt zu werden.

Und deswegen meine ich auch, dass es angemessen ist, denen die erwischt wurden, nach entsprechender Sperre eine zweite Chance einzuräumen. Und zwar nicht nur im Leben, sondern auch im Sport. Wenn sie dann nochmal daneben hauen, kann man davon ausgehen, dass es tatsächlich Vorsatz war und keine Dummheit, und sie permanent ausschießen. Ist das eine nachvollziehbare Position?
Ja, ist es. Wobei ich gerne zu den beiden Punkten, die ich obenstehend zitiere, etwas sagen möchte:

1) Zu den Medikamenten: das ist meiner Meinung nach wirklich kein großes Problem. Die Doping-Liste ist frei zugänglich und Nicht-Test-Pool-Athleten (vulgo "Bratwürste" :-)) müssen keine aufwendigen Anwesenheitslisten o.ä. führen. Bei einer Wettkampf-Kontrolle kannst Du dann auch eine medizinische Ausnahmegenehmigung "retroaktiv" beantragen, wenn Du aus medizinischer Notwendigkeit ein Medikament auf der Liste genommen hast. Lediglich die Befunde müssen natürlich schon vorher ausgestellt worden sein. Wenn Du zu einem Wettkampf antrittst, musst Du natürlich vorher die Regeln kennen. Dazu gehört halt auch das Anti-Doping-Reglement. Das ist aber wie beschrieben, nicht wirklich kompliziert.

2) Bei der zweiten Chance würde ich differenzieren. Bei einem Aufputschmittel z.B. kann man meiner Meinung nach darüber nachdenken. Bei Mitteln, die allerdings nachhaltige körperliche Veränderungen nach sich ziehen, bin ich gegen eine zweite Chance. So jemand hat quasi den Elektro-Motor im Körper eingebaut. Daher sollte er mMn nicht mehr in einem Rennen starten dürfen.
trithos ist offline