Zitat:
Zitat von PabT
Das dürfte doch aber nur bei einer baulichen Trennung gelten, oder? Eine aufgemalte Linie ersetzt m. W. keinen Seitenabstand, wie es z. B. ein Grünstreifen oder eine Leitplanke täte.
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Das ist das Problem bei „durchgezogener Linie“ (Schutzstreifen).
Da dies eine Fahrbahnabtrennung ist, liegt beim Passieren kein Überholvorgang vor und somit zunächst keine Abstandsverpflichtung.