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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ich bin bereit, die Werte des Staates mit der Waffe zu verteidigen?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.04.2022, 11:11   #4
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.266
Hallo,

Zitat:
Zitat von uruman Beitrag anzeigen
Ich bin in Uruguay geboren, Nationalität Italienisch, Familie in USA , Vorfahren in mittlere Osten und Afrika , seit 23 Jahren lebe ich in Deutschland
Militärdienst hätte ich in Italien machen müssen
Militärdient in Uruguay während die Militär Diktatur wäre von große Vorteil gewesen

Welche Staat meinst du? welche Werte? und noch wichtiger, mit welche Waffen?

LG zurück
ich hatte mir auch überlegt die Frage konkreter zu formulieren. Zum einen welcher Staat oder welche Staaten gemeint sind. Zum anderen welche Werte angesprochen sind. Dachte dabei erst an Deutschland als Staat und die freiheitlich, demokratische Grundordnung. Dann auch daran, dass dies hier ein deutschsprachiges Forum ist und hatte mich daher entschieden abstrakt zu blieben, so dass im Prinzip jeder Staat und jedwede Werte gemeint sein können.

Mit welchen Waffen? Dazu gibt das Grundgesetz nicht viel her. In Artikel 4 einer Fassung des dt. Grundgesetzes von 1987 steht in Absatz 3:

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Zitiert aus der meiner Verfassung des Freistaates Bayern btw. ist im selben Buch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wortwörtlich als Titel abgedruckt auf dem Einband.

Müsste noch heute gültig sein. Auf wikipedia steht:

"Diese Gewährleistung erfasst alle Bereiche des Wehrdiensts, bei denen der Grundrechtsträger eine Waffe gebraucht, also den Dienst im Kampf sowie die Waffenausbildung.[96] Den Dienst darf verweigern, wer diesen nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Dies setzt voraus, dass der Zwang zum Waffendienst zu einem ernsthaften Gewissenskonflikt führte.[97] Da es sich hierbei um ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal handelt, fordert die Rechtsprechung eine besonders schlüssige Darlegung der drohenden Gewissensnot.[98][99] Diese muss sich auf den generellen Dienst an der Waffe beziehen, die Ablehnung lediglich eines konkreten Einsatzes genügt daher nicht.[100]"


link: https://de.wikipedia.org/wiki/Artike...ungen%20werden.

Merci und dir einen gechillten Tag auch soweit möglich freilich.

Gruss Trimichi
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten