Zitat:
Zitat von NBer
in 10.12.2 steht, dass er im letzten viertel seiner sperre wieder an trainingsmaßnahmen teilnehmen darf.
ist jetzt halt die frage, ob a) dieses zeitfenster zutrifft, und b) ob man einen ungenehmigten wettkampf als trainingsmaßnahme sehen kann. ein offizieller wettkampf des "organisierten sports" ist es ja nicht, da nicht genehmigt. vielleicht hat sich genau deswegen der/diejenige einen ungenehmigten wettkampf rausgesucht. aber das kann in letzter instanz wohl nur ein sportgericht klären.
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Wenn ich mich nicht ganz verschaut habe, hat er auch letztes Jahr dort gewonnen und da war er ja noch voll in der Sperre.