Zitat:
Zitat von carvinghugo
Da teile ich auch die Vermutung von Freeclimber.
So ähnlich habe ich es schon meiner Frau gesagt, als sie meinte sehr früh oder am späteren Abend schwimmen zu wollen.
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Vielleicht nimmt Deine Frau einfach die Bestimmungen aus Bayern mit und zeigt sie den übereifrigen Bürgern oder dem desinformierten Ordnungsamt / Polizei. Ich habe für Bayern mal im Internet recherchiert und es gelten diesbezüglich die gleichen Bestimmungen wie in Brandenburg.
Auf der Seite des bayrischen Innenministers steht:
Die Ausübung von Wassersport ist erlaubt. Hierunter fallen insbesondere Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.). Nicht zugelassen ist motorisierter Wassersport, weil hier der sportliche Aspekt der Bewegung an der frischen Luft in den Hintergrund tritt.
Auch hier gilt: Allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person (neu ab 20.04.2020), oder Angehörigen des eigenen Hausstandes. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein!