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Alt 28.08.2023, 23:06   #3330
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.326
Zitat:
Zitat von DocTom Beitrag anzeigen
Am besten wäre mMn das Geld so und so in kostenfreiem Frühstück und Mittagessen an jeder Kita und Schule, Renovierung aller Schulen, und mehr gut ausgebildeten und besser bezahlten Lehrern und Erziehern investiert, statt in Eltern, die es eh idR nicht für ihre Kinder ausgeben. Denn das glaubt doch nicht wirklich irgendein vernunftbegabter Mensch, dass sozial schwache Eltern die Kindergrundsicherung nur und zu hundert Prozent in das Kind stecken, dem es zusteht.
LÄCHERLICH.
..........
Deutschland hat ein demografisches Problem. Bei einer Bekämpfung der Kinderarmut würde sich dieses verringern. So bleibt sie bestehen bzw. wächst.

Individuelle Existenssicherung sowie Bildungs- und Gesundheitswesen würde ich jetzt nicht gegeneinander aufrechnen. Beides ist halt notwendig, damit alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern, gleiche Chancen erhalten.

Einzelfälle, wo ein Teil des Kindergeldes die Sucht der Eltern mitfinanziert, gibt es natürlich immer, aber nicht nur bei den Armen. Warum es grundsätzlich bei der sog. Kindergrundsicherung geht, nämlich Chancengleichheit, erklärt hier der paritätische Wohlfahrtsverband:

Zitat:
"Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienern/innen beziehen je nach ihrem Alter Sozialgeld in Höhe von 237 bis 311 Euro pro Monat. Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monatlich 192 Euro (für das erste und zweite Kind), 198 Euro (für das dritte Kind) und 223 Euro (für das vierte und alle weiteren Kinder) Kindergeld. Die Kinder von Gut- und Spitzenverdiener/innen hingegen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Bezieher/innen hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern ist höchst ungerecht. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein - der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich in Form einer besseren sozialen Infrastruktur und in materieller Teilhabe der Kinder auswirken. Auf keinen Fall darf ein Scheingefecht zwischen Geld und Bildung geführt werden, da für beides Geld nötig ist.

Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 573 Euro monatlich. Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (393 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (180 Euro, vor der Anhebung durch das Konjunkturpaket 2012) zusammen. Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können."
Im Ergebnis der jetzigen Beschlüsse bleibt die geplante Grundsicherung mehr als 1/3 unter dem hier genannten Existenzminimum wie bisher auch, die Kinderarmut bleibt so bestehen. Es wird zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führen.

Geändert von qbz (28.08.2023 um 23:40 Uhr).
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