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Thema: Corona Virus
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Alt 19.11.2021, 13:26   #27375
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von TRIPI Beitrag anzeigen
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Der Sohn, macht gerade in Klasse 12 Abi, würde sich gerne impfen lassen, darf aber nicht, überlegt es heimlich zu machen.
.......
Der Jugendliche könnte zum Hausarzt gehen und sich impfen lassen, ohne die Einwilligung der Eltern, genauso wie er umgekehrt eine Impfung gegen die Impfanordnung der Eltern auch ablehnen kann. Notwendig für die Impfung ist die Einwilligung des Patienten.

Zitat:
Stellen sich Kinder und Jugendliche in der Sprechstunde vor, kann der Arzt vor der Frage stehen, wer über eine Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des Minderjährigen oder die der Eltern. Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/12...onstellationen

Allerdings erfahren die Eltern in der Regel von einem Arztbesuch der Jugendlichen wegen der Kostenübernahmen, was dann zum Familienstreit führt. Das Problem taucht z.B. bei Mädchen wegen der Verhütungsmitteln in Praxen recht oft auf bis hin zu ungewollten Schwangerschaften. Manchmal können Jugendliche auf kostenlose bzw. staatliche Behandlungseinrichtungen ausweichen wie Pro Familia (Verhütung) oder beim Impfen auf die Impfzentren oder Impfbusse (hoffentlich.)

Stellen sich Eltern bei jüngeren Kindern gegen notwendige, medizinisch indizierte Behandlungen, geht es manchmal nicht ohne Meldung ans Jugendamt und - scheitern alle Überzeugungsversuche - nicht ohne Übertragung der medizinischen Belange des Kindes auf einen Vormund durch ein Vormundschaftsgericht. (z.B. bei Kindern aus religiösen Sekten).

Geändert von qbz (19.11.2021 um 13:32 Uhr).
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