Zitat:
Zitat von MattF
Nicht das muss man aufnahmen, hab ich das behauptet?
Edi: OK Missverständnis ich meinte genau das unten. Man muss denn Fall mit reinnehmen, dass die Versicherung zahlt obwohl das Kind (oder die Eltern) nicht haften würde.
sondern das:
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Dann sind wir uns ja einig!
wollte nur darauf hinweisen, da man ja häufig davon ausgeht, dass mit der Haftpflichtversicherung "alles" abgedeckt ist. Kenne z.B. einen Fall, bei de das Kind das frisch gestrichene Treppenhaus mit einem Edding "verschönert" hat und sich die Versicherung erstmal quergestellt hat.
Kann dem nachbarschaftlichen, freundschaftlichen oder familiären Frieden sehr zuträglich sein, wenn man solche Fälle, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einfach und schnell regulieren kann.
Und im Fall des oben beschriebenen Unfalls fällt es vielleicht auch leichter, zum Telefon zu greifen und seine Versicherung anzurufen.
M.