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Alt 27.11.2020, 21:21   #12464
Loretta2.0
Szenekenner
 
Registriert seit: 20.10.2020
Beiträge: 177
Von a wie "arschig" bis zumindest M wie "gesunder Menschenverstand" hast Du seine Vorgehensweise verteidigt und den verantwortlichen Stellen zur Beurteilung einer medizinischen Frage (hinter der Du Dich dann als Unwissend versteckst)die Kompetenz und Fairness abgesprochen.
Dass Du meine Bemerkungen zum Zeitrahmen von Gesetzen und deren Einhaltung überhaupt ncht geäußert hast und auch mein -wie ich finde- recht passend gewähltes Beispiel ncht kommentiert hast passt da gut zu Deiner Argumentation (Verteidigung eines Typen, der wie ein Doper sich selber Gesetze macht und versucht Gesetze zu umgehen würde es besser heißen).
Ich wiederhole es nochmal: die Kriterien zur Beurrteilung dieses Falles kennst Du nicht aber Du sprichst den Stellen die Kompetenz ab, sprichst sogar Dich ganz klar gegen diese Vorgehensweise aus!
Da gibt es keine von Dir beschriebene "Teilschuld", es besteht kein Anspruch auf eine so wie vom Athleten gewünschte zeitliche Regelung. Es handelt sich um eine "Ausnahmeregelung", die geprüft werden muss. Und es besteht schon gar kein Recht dann eigenmächtig wider die Gesetzeslage und in der Hoffnung damit durchzukommen seine eigenen Regeln aufzustellen: "leichtsinnig" und "mit gesundem Menschenverstand" ist da wohl kaum die richtige Titulierung. .
Chancengleichheit gegenüber anderen Athleten die auch genauso solche Sachen akzeptieren müssen und das auch tun sieht anders aus, Fairness auch. Diese Aktion zeigt, dass er- wenn er sich im Recht fühlt- das macht, was er für richtig hält. Das kann die Medikation sein, kann aber auch etwas anderes sein.
Zu den alternativen Medikationen sage ich jetzt mal nichts, das kommt nochmal dazu. Er investiert wie viel tausende Dollar in seine Verteidigung und kann nicht für ein paar Hundert Dollar einen Fachmann zu Rate ziehen? Wenig glaubwürdig.




Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Der Hauptschuldige ist der Athlet. Er hat die Ausnahmegenehmigung korrekt beantragt und hatte nun zu warten, bis eine Antwort kommt.

Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wurde geschaffen, damit der Athlet Wettkämpfe bestreiten kann, obwohl er ein Medikament einnimmt, das auf der Dopingliste steht. Wohlgemerkt in therapeutischen Dosierungen, die nicht leistungssteigernd sind. Das ist der Sinn der Sache: Der Athlet kann Wettkämpfe bestreiten. Wenn das durch langsame Bearbeitung unmöglich gemacht wird, ist das nicht im Sinne dessen, was diese Regel eigentlich soll.



Der Unterschied besteht darin, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung erkennbar ist. Es wurde durch die Medikation de facto keine Leistungssteigerung erzielt. Daher ist das Medikament bereits in 5 Wochen nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen.



Das Nichterteilen einer Ausnahmegenehmigung hat eine Sperre des Athleten unmittelbar zur Folge. Dadurch ist es in meinen Augen keine rein medizinische Frage mehr. Sondern es ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Sperre mit allen negativen Folgen für den Athleten berührt. Das gilt es abzuwägen.
Zum letzten Absatz: natürlich ist es eine rein medizinische Frage, die ist der Ausgangspunkt und galt es zu beurteilen. Dadurch, dass es eine alternative Methode gab wurde diese TUE nicht erteilt, auch wenn die Dosierung eventuell nicht leistungssteigernd wirkt. Was gibt es da noch zu diskutieren?
Wägst Du das ab, musst Du Deine Entscheidung vor anderen Athleten, denen bei gleicher Situation die TUE nicht erteilt wurde, rechtfertigen?

Geändert von Loretta2.0 (27.11.2020 um 21:38 Uhr).
Loretta2.0 ist offline