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Alt 16.05.2020, 22:53   #37
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Seyan Beitrag anzeigen
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1) Wenn der Athlet auf die Kooperation hofft, interessiert das manche Veranstalter nen Dreck.
Veranstalter, die sich einen "Dreck" für ihre Kunden interessieren, verschwinden nach wenigen Jahren von der Bühne. Ich war noch nie in Hamburg am Start, kann also zum konkreten Wettkampf dort nichts aus eigenem Erleben erzählen, aber eine Veranstaltung, die innerhalb von 18 Jahren zum größten Triathlon der Welt angewachsen ist, muss der allgemeinen Lebenserfahrung nach ein bis zwei Dinge auch in der Kundenbeziehung richtig gemacht haben

Zitat:
Zitat von Seyan Beitrag anzeigen
...
2) Hier geht es um eien Verschiebung, die der Athlet nicht zu verantworten hat.
Hier geht es um eine Verschiebungsursache, die sicherlich auch der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Wenn z.B. ein extremes Gewitter am Wettkampftag oder ein Orkan dazu führen würde, dass die Veranstaltung abgebrochen wird, hätte keiner der Teilnehmer irgendeinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder, da es sich um "höhere Gewalt" handeln würde, für die der Veranstalter nicht in Mithaftung genommen werden kann.

Dass die schwerste Pandemie seit 100 Jahren nicht auch als "höhere Gewalt" gilt, ist eine reine juristische Spitzfindigkeit.

Zitat:
Zitat von Seyan Beitrag anzeigen
Von ihm zu verlangen, auf sein Geld zu verzichten, weil er den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, ist eine Frechheit. Vor allem, weil durch die Verschiebung für den Veranstalter die Möglichkeit besteht, den Platz neu zu verkaufen.
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Im konkreten Beispiel wohl eher "nicht wahrnehmen will" als "nicht wahrnehmen kann".

Auch nach der neuen Rechtslage muss man nicht auf das Geld verzichten. Aber das weißt du ja eh. Es besteht nur eben kein Anspruch auf unmittelbare Auszahlung, sondern erst wenn man vom Veranstalter angegebene Gutscheine bis Ende 2021 nicht wahrgenommen hat. Ein zinsloser Kredit von ein paar Euro dürfte keinen verhinderten Teilnehmer in Existenznot bringen. Die gleichzeitie Rückzahlung von mehreren hunderttausend bis hin zu Mio Euro bei 10 000 Teilnehmern kann eine Eventagentur sehr wohl in existenzielle Gefahr bringen, wie in diesem Jahr bereits zu sehen.

Geändert von Hafu (16.05.2020 um 23:00 Uhr).
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