Zitat:
Zitat von FinP
1. In welchem Bundesland sind es 5? In BW sind es 10.
2. Da steht: "oder"
Also max. 5 Personen ODER zwei Haushalte.
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Siehe
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Und der Satz ist:
Fünf sind erlaubt, wenn es zwei Hausstände sind. Wenn es es drei Personen aus drei Hausständen sind, ist das nicht erlaubt.