"Über den zweiten Punkt muss ich nochmal ganz grundsätzlich nachdenken. Man darf als Journalist natürlich seine Quellen schützen, aber muss man es auch? Ist ja schließlich kein Geheimdienst. Meinungen hierzu? Kann sich ein Journalist selbst strafbar machen, wenn er Straftaten die ihm bei seiner Arbeit bekannt werden nicht meldet?"
Also strafbar hat er sich damit wohl nicht gemacht. Ich halte es auch nicht für verwerflich, wenn Seppelt den Namen "Schmidt" an die Staatsanwaltschaft weitergegeben haben sollte. Hat doch m.E. nichts mit Quellenschutz zu tun. Schmidt war doch nicht seine Quelle...
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